Say Hi!
MüllerValentini
Agency for Branddesign
Alte Schönhauser Str. 35
10119 Berlin, Germany
+49 30 69517474
info_at_muellervalentini.de
MüllerValentini GbR
Agency for Branddesign
Alte Schönhauser Str. 35
10119 Berlin
030.69517474
info_at_muellervalentini.de
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV
Dipl.-Des. Tina Müller
Dipl.-Des. Miriam Valentini
Fotos
Christian Hagemann
Debora Mittelstaedt
Heji Shin
Sonja Werner
Nora Erdmann
Text
Marcel Linden
Übersetzung
Ruben Bieker
Programmierung
Alexander Deck
Haftungshinweis
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Copyright
Alle Daten dieser Website genießen nach § 4 und § 87 a ff UrhG urheberrechtlichen Schutz. Jede Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe, insbesondere die ungenehmigte Übernahme in ein Intranet-Angebot, stellt einen Urheberrechtsverstoß dar, der strafrechtlich verfolgt wird und zum Schadensersatz verpflichtet. Die Urheberrechte für das im Internetangebot www.muellervalentini.de verwendete Bildmaterial liegen beim Büro MüllerValentini in Berlin.
Datenschutz
Sofern innerhalb des Internet-Angebotes die Möglichkeit der Eingabe von persönlichen Daten (E-Mail-Adresse, Namen, Anschriften etc.) besteht, erfolgt diese freiwillig. Wir nutzen personenbezogenen Daten nur intern zur Erfüllung Ihrer Wünsche und Anforderungen und beachten bei der Erhebung, bei der Nutzung und bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Gegenüber staatlichen Stellen werden wir Daten nur dann offen legen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Unsere Mitarbeiter sind von uns zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. Auf Ihre schriftliche Anfrage informieren wir Sie über die zu Ihrer Person bei uns gespeicherten Daten. Sie haben jederzeit das Recht auf Berichtigung, Löschung und/oder Sperrung dieser Daten.
Haftung
MüllerValentini stellt sein Internetangebot unter folgenden Nutzungsbedingungen zur Verfügung:
1. MüllerValentini ist als Diensteanbieter nach § 8 Abs. 1 TDG für die eigenen Inhalte, die es zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Vorschriften verantwortlich. Die Haftung für Schäden materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung der Inhalte verursacht wurden, ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
2. Soweit ein Text von dritter Seite erstellt ist, wird der jeweilige Verfasser namentlich benannt. In diesen Fällen ist der Verfasser des jeweiligen Dokuments bzw. sein Auftraggeber für den Inhalt verantwortlich.
3. MüllerValentini ist gemäß § 8 Abs.2 TDG nicht verpflichtet, die von Ihr übermittelten oder gespeicherten fremden Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
4. MüllerValentini macht sich den Inhalt, der innerhalb seines Angebots per Hyperlinks zugänglich gemachten fremden Websites ausdrücklich nicht zu eigen und kann deshalb für deren inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit keine Gewähr leisten. MüllerValentini hat keinen Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf Inhalte der gelinkten Seiten.
AGB`s
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung
von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die
Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach
§2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des
Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede
Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung
berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten
Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach
dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
1.4. Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen
Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das
einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an
Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungrechte gehen erst nach
vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigunggstücken als Urheber
genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt
den Designer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens
beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für
Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren
Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß
auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2. Vergütung
2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten
eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage
des Tarifvertrags für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen
getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen
geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
2.3. Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen,
genutzt, so ist der Designer berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich
in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung
und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der
Designer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart ist.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende
Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag
über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen,
so sind angemessene Abschlagzahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung
bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3
nach Ablieferung.
3.2. Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung
eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1. Sonderleistungen wie dei Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen,
Manuskriptstudium, Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend
dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
4.2. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen
im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung
des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den
Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die
sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme
der Kosten.
4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für
die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz
und Druck etc, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu
unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber
zu erstatten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt,
nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben,
falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder
Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung
der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens
bleibt unberührt.
5.3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung
des Auftraggebers.
5.4. Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt
wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Autraggeber die Herausgabe
von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt,
dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Designer Korrekturmuster vorzulegen.
6.2. Die Produktionsüberwachung durch den Designer erfolgt nur aufgrund besonderer
Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Designer
berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen
und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem
Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber dem Designer 10 bis
20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Der Designer ist berechtigt,
diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
7. Haftung
7.1. Der Designer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen,
insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Layouts etc. sorgfältig
zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
7.2. Der Designer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen
und anzuleiten. Darüberhinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
7.3. Sofern der Designer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen
Auftragnehmer keine Erfüllunggehilfen des Designers. Der Designer haftet
nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen
durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit
von Text und Bild.
7.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und
Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Designers.
7.6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit
der Arbeiten haftet der Designer nicht.
7.7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung
des Werks schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk
als mängelfrei angenommen.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich
der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber
während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber
zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung
verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche
geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens
bleibt davon unberührt.
8.3. Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen
Vorlagen berechtigt ist.
Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur
Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen
Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Schlußbestimmungen
9.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Designers.
9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der
übrigen Bestimmungen nicht.
9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.